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Zählerstände bei der Wohnungsübergabe richtig ablesen und festhalten

Beim Ein- oder Auszug sollten die Zählerstände genau abgelesen und festgehalten werden. Sie bilden die Grundlage für die Abrechnung von Strom, Wasser und Heizung und bestimmen, ab wann Sie für den Verbrauch zahlen. Ein falscher oder fehlender Zählerstand führt später leicht zu Streit mit dem Versorger oder Vermieter. Dieser Ratgeber erklärt, welche Zähler wichtig sind und worauf Sie beim Ablesen achten sollten.

Fragen und Antworten

Welche Zählerstände sollte ich bei der Wohnungsübergabe festhalten?

Wichtig sind der Stromzähler, der Kaltwasserzähler und der Heizungs- oder Wärmemengenzähler. Gibt es einen separaten Warmwasserzähler oder einen Gaszähler, gehören auch diese dazu. Notieren Sie zu jedem Zähler sowohl die Zählernummer als auch den aktuellen Zählerstand. Die Zählernummer ist wichtig, damit später klar ist, um welches Gerät es geht.

Wo finde ich die Zählernummer?

Die Zählernummer steht meist direkt auf dem Zähler, oft als Ziffernfolge unter einem Strichcode oder neben dem Wort "Nr." oder "Zähler-Nr.". Sie ist nicht zu verwechseln mit dem Zählerstand, also der Verbrauchsanzeige. Halten Sie beide getrennt fest, damit es später keine Verwechslung gibt. Ein Foto vom Zähler hilft zusätzlich als Nachweis.

Wie lese ich den Zählerstand korrekt ab?

Notieren Sie die Ziffern vor dem Komma. Bei vielen Zählern sind die Nachkommastellen rot abgesetzt oder eingerahmt, diese können Sie in der Regel weglassen. Lesen Sie bei Gegenlicht oder Dunkelheit mit einer Lampe ab, damit Sie sich nicht verlesen. Bei digitalen Zählern kann es mehrere Anzeigen geben. Notieren Sie im Zweifel alle angezeigten Werte.

Warum sind die Zählerstände bei der Übergabe so wichtig?

Die abgelesenen Stände markieren den Übergang: Bis zu diesem Wert zahlt die eine Partei, ab diesem Wert die andere. Fehlt der Stand oder ist er falsch, lässt sich später kaum noch rekonstruieren, wer welchen Verbrauch hatte. Ein gemeinsam abgelesener und im Protokoll festgehaltener Stand schützt beide Seiten vor überhöhten oder falschen Abrechnungen.

Sollte ich die Zähler fotografieren?

Ja, ein Foto ist eine sinnvolle Ergänzung. Es zeigt Zählernummer und Zählerstand im Zusammenhang und macht spätere Zweifel unnötig. Fotografieren Sie so, dass die Ziffern gut lesbar sind. Das ersetzt aber nicht das Eintragen der Werte ins Protokoll, sondern ergänzt es. Achten Sie darauf, keine fremden Personen oder sensible Dinge mit aufs Bild zu nehmen.

Was tun, wenn ein Zähler nicht ablesbar oder defekt ist?

Halten Sie im Protokoll fest, dass der Zähler nicht ablesbar war, und beschreiben Sie die Situation, etwa ein blindes Display oder ein blockierter Zugang. Informieren Sie zusätzlich den Vermieter und gegebenenfalls den Versorger. So ist dokumentiert, dass das Problem bei der Übergabe bestand und nicht Ihnen anzulasten ist.

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  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), insbesondere Paragraf 123 (Anfechtung wegen arglistiger Täuschung) und Paragraf 543 (fristlose Kündigung aus wichtigem Grund). Volltext
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), soweit es um diskriminierende Fragen geht. Volltext

Leitlinie der Datenschutz-Aufsichtsbehörden (sehr gewichtig, jedoch kein Gesetz):

  • Orientierungshilfe der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) zur Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressent:innen, Version 2.0, Stand Januar 2026. Volltext

Neutrale Verbraucherinformation (zur Einordnung, kein Rechtsbeweis):

  • Verbraucherzentrale, Themen Mieten und Datenschutz. Volltext

Stand dieser Seite: 13.07.2026 (Baustein-Version 2026.1). Wir prüfen die rechtlichen Grundlagen regelmäßig auf Aktualität.

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