SCHUFA-Auskunft für die Wohnungsbewerbung: Welche brauchen Sie?
Für die Vorlage beim Vermieter sind die kostenpflichtigen Zertifikate der SCHUFA gedacht, der BonitätsCheck und die BonitätsAuskunft. Die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist nach Auffassung der Datenschutzkonferenz nicht dafür bestimmt. Dieser Überblick nennt Produkte, Kosten und Bearbeitungszeiten nach Angaben der SCHUFA, Stand September 2026.
Unser Formular zum Thema
Mieterselbstauskunft: Was darf gefragt werden und was nicht?
Eine Mieterselbstauskunft ist eine freiwillige Eigenangabe von Wohnungssuchenden. Vermieter dürfen darin nur Angaben mit objektivem Bezug zum Mietverhältnis erfragen, etwa Einkommen, Beruf und Personenzahl, und das gestaffelt nach Phase. Fragen zu Religion, Familienplanung oder Gesundheit sind unzulässig. Maßstab ist die Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz, Stand 2026.
Zum Online-Formular: MieterselbstauskunftDas Ausfüllen und die Vorschau mit Wasserzeichen sind kostenlos. Bezahlt wird erst das fertige PDF ohne Wasserzeichen.
Fragen und Antworten
Welche SCHUFA-Auskunft ist für die Wohnungsbewerbung gedacht?
Für die Vorlage beim Vermieter sind die kostenpflichtigen Zertifikate bestimmt: der SCHUFA-BonitätsCheck, digital als PDF oder per Post, und die SCHUFA-BonitätsAuskunft als Original per Post. Beide kosten nach Angaben der SCHUFA 29,95 Euro. Die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO bezeichnet die SCHUFA dagegen als Dokument für die persönliche Information.
Was kostet sie und wie lange dauert sie?
Beide Zertifikate kosten laut SCHUFA 29,95 Euro, auch bei Bestellung über ein Partnerportal. Der BonitätsCheck steht nach Angaben der SCHUFA in wenigen Minuten als PDF bereit, die BonitätsAuskunft kommt in zwei bis vier Werktagen per Post. Für die kostenlose Datenkopie nennt die SCHUFA fünf bis sieben Tage. Stand: September 2026.
Warum ist die kostenlose Datenkopie nicht für den Vermieter gedacht?
Die Datenkopie listet auf, was die SCHUFA gespeichert hat, unter anderem Konten, Kredite, Anfragen von Unternehmen und die Scores der vergangenen zwölf Monate. Die Datenschutzkonferenz hält in ihrer Orientierungshilfe fest, dass Vermieter solche Selbstauskünfte nicht anfordern dürfen, weil sie mehr enthalten als für die Bonitätsprüfung erforderlich.
Stimmt es, dass die kostenlose Auskunft nur einmal im Jahr möglich ist?
Diese Regel stammt aus dem alten Bundesdatenschutzgesetz und galt bis Mai 2018. Die DSGVO nennt keine Jahresgrenze. Auskünfte nach Art. 15 DSGVO sind grundsätzlich unentgeltlich. Nur bei offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen darf ein Entgelt verlangt oder die Auskunft verweigert werden, so Art. 12 Abs. 5 DSGVO.
Was zeigt der kostenlose SCHUFA-Account?
Seit dem 17. März 2026 gibt es einen kostenlosen SCHUFA-Account. Er zeigt den neuen Score auf einer Skala von 100 bis 999 Punkten sowie gespeicherte Daten, Anfragen und Verträge. Er dient der eigenen Übersicht. Ein Zertifikat zur Vorlage beim Vermieter lässt sich daraus nach den verfügbaren Angaben nicht erzeugen.
Wie lange ist ein Bonitätszertifikat brauchbar?
Eine gesetzliche Gültigkeitsdauer gibt es nicht. Belegt ist nur: Beim BonitätsCheck kann der Empfänger die Echtheit des Zertifikats 60 Tage ab Ausstellungsdatum online prüfen. Wie aktuell ein Nachweis sein soll, entscheidet in der Praxis der Vermieter. Die SCHUFA weist selbst auf das Ausstellungsdatum hin.
Rechtlicher Hinweis
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Rechtsgrundlagen und Quellen
Die Aussagen dieser Seite stützen sich auf folgende Grundlagen:
Gesetze (Primärgrundlage):
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere Art. 5 (Grundsätze, u. a. Datenminimierung), Art. 6 (Rechtsgrundlagen der Verarbeitung), Art. 9 (besondere Kategorien personenbezogener Daten), Art. 15 (Auskunftsrecht) und Art. 17 (Recht auf Löschung). Volltext
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), insbesondere Paragraf 123 (Anfechtung wegen arglistiger Täuschung) und Paragraf 543 (fristlose Kündigung aus wichtigem Grund). Volltext
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), soweit es um diskriminierende Fragen geht. Volltext
Leitlinie der Datenschutz-Aufsichtsbehörden (sehr gewichtig, jedoch kein Gesetz):
- Orientierungshilfe der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) zur Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressent:innen, Version 2.0, Stand Januar 2026. Volltext
Neutrale Verbraucherinformation (zur Einordnung, kein Rechtsbeweis):
- Verbraucherzentrale, Themen Mieten und Datenschutz. Volltext
Stand dieser Seite: 23.09.2026 (Baustein-Version 2026.1). Wir prüfen die rechtlichen Grundlagen regelmäßig auf Aktualität.
Christian Woitzat
Christian Woitzat betreibt mieterformulare.de. Bei der Wohnungssuche für seine Schwiegereltern fehlte ihm eine einfache Möglichkeit, die nötigen Formulare direkt am Handy auszufüllen und zu verschicken. Daraus ist diese Seite entstanden. Er ist kein Anwalt. Die Inhalte stützen sich auf benannte Quellen und sind allgemeine Information, keine Rechtsberatung.